Ein Belegarzt ist ein Arzt, der von einem Krankenhausträger Belegbetten zur Verfügung gestellt bekommt. Der Arzt kann dadurch seine eigenen Patienten stationär behandeln, ohne selbst an dem Krankenhaus angestellt zu sein. Der Belegarzt rechnet direkt mit seinen Belegpatienten oder deren Sozialleistungsträger ab. Für die Inanspruchnahme der Dienste des Krankenhauses zahlt der Belegarzt dem Krankenhausträger ein Nutzungsentgelt.
Für weitere Recherchen siehe auch Belegarzt , Belegbetten , Belegpatienten.