Berufsgenossenschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind die Träger der Unfallversicherung (gesetzlich geregelt im Sozialgesetzbuch VII). Man unterscheidet dabei zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften. Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind i.d.R. alle Unternehmen, die Versicherungspflichtige beschäftigen.