Unter dem Begriff Individuelle Gesundheitsleistungen , abgekürzt IGeL sind ärztliche Leistungen zu verstehen, die nicht als medizinisch notwendig angesehen werden und daher vom Patienten selbst zu zahlen sind. Für die Leistungen bedarf es vor der Behandlung eines Vertrages zwischen Arzt und Patient.
Man spricht hierbei auch vom 'Zweiten Gesundheitsmarkt'. Im Gegensatz zu Arzneimitteln dürfen Medizinprodukte durch die Ärzte selbst in ihrer Praxis verkauft werden. Der Arzt verdient also an seiner Verordnung - einer Therapie oder einem Präparat durch IGel direkt Geld. Selbstverordneter Umsatz muss an sich nichts Schlechtes sein, ist aber im Einzelfall doch ein Grund kritisch die Motivationslage zu hinterfragen.
Da der Patient immer in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arzt steht - ist diese Verkäuferrolle des Arztes im Einzelfall zumindest sorgfältig zu bedenken.
Was als Patient tun ?